Batteriegesetz (BattG)
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (
BattG) verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen.
Sie können ihre
gebrauchten Batterien auch an unser Versandlager:
Zentrales Auslieferungslager Weichhold GmbH
Mittelstr. 17
08280 Aue
schicken.
Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Die Kreuze bedeuten: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb für Blei
Cd für Cadmium
Hg für Quecksilber.
Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp überschritten wird:
HG: mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber
Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
Schadstoff- & Entsorgungssymbole
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Cadmium |
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Blei |
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Quecksilber |
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Elektrogeräte, die nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen |
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.