Eine Einweisung in die Grundfunktionen der bei uns gekauften Elektrogroßgeräte können Sie gerne bei uns im Ladengeschäft erhalten.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Schadstoff- & Entsorgungssymbole
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Cadmium |
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Blei |
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Quecksilber |
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Elektrogeräte, die nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen |
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte (das sind solche Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind, zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömungen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen) dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die vom Altgerät nicht umschlossen sind, sind dabei vor der Abgabe an eine wie nachfolgend beschriebene Erfassungsstelle zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Abs. 5 Satz 2, Satz 3 Elektrogesetz im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwertung von anderen Altgeräten separiert, um diese für die Verwertung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum Elektrogesetz können Altgeräte identifiziert werden, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
Wir haben zu diesem Zweck Stellen für Sie eingerichtet, unter denen Sie
Sie finden die nächstgelegene Rückgabestelle auf den Seiten unseres Recyclingpartners Interseroh. Bitte fordern Sie vorab über die Seite des Recyclingpartners Interseroh einen Rückgabeschein an. Nach Prüfung erhalten Sie einen Voucher, den Sie bei Abgabe des Altgeräts vorlegen müssen.
Besitzer von Altgeräten können diese darüber hinaus im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
Schützen Sie Ihre persönlichen Daten
Nicht selten befinden sich auf den zu entsorgenden Altgeräten personenbezogene Daten, die nicht für Dritte bestimmt sind (etwa auf einem Laptop oder Smartphone). Wir weisen darauf hin, dass Endnutzer für die Löschung personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich sind.
Wir nehmen Ihr Altgerät bei Anlieferung eines neuen (typgleichen) Elektrogeräts, das Sie unter www.euronics.de gekauft haben, kostenlos zurück und entsorgt es fachgerecht; Sie müssen uns in diesem Fall jedoch unmittelbar nach dem Kauf über Ihren Wunsch informieren, ein Altgerät zur Entsorgung zu geben. Beachten Sie bitte weiter, dass das Gerät frei zugänglich und vom Strom- und Wasseranschluss getrennt sein muss. Einbaugeräte müssen ausgebaut sein. Tauen Sie Kühl- und Gefriergeräte vorher ab; entfernen Sie bei einer Waschmaschine jegliches Wasser (auch aus Zulaufschläuchen und dem Flusensieb). Bitte verpacken Sie das Gerät transportsicher. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann die Mitnahme verweigert werden.
Kaufen Sie bei uns vor Ort ein Elektrogerät, können Sie Ihr typgleiches Altgerät dort ebenfalls kostenlos abgeben. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, dürfen dort in haushaltsüblichen Mengen auch dann unentgeltlich zurückgegeben werden, wenn Sie kein neues Gerät gekauft haben.
Natürlich stehen Ihnen zur Rückgabe Ihres Altgeräts auch die kommunalen Wertstoffhöfe zur Verfügung. Öffnungszeiten finden Sie auf den Seiten Ihrer Kommune.